Rund 1100 Ehrenamtler*innen werden für die Besetzung der Wahllokale und als Reservekräfte benötigt. Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelfende unerlässlich und bilden wichtige Träger des Wahlverfahrens. Bei der Tätigkeit als Wahlhelfer*in handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jede*r Wahlberechtigte berufen werden kann. Wenn Sie Interesse haben, registrieren Sie sich bitte über ein Online-Formular auf www.neuss.de.
Wahlhelfer*in kann jede*r sein, die/der selbst wahlberechtigt ist, also am Wahltag
das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 38 Abs. 2 GG),
Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist,
mindestens seit 3 Monaten vor der Wahl (23. November 2024) in der Bundesrepublik Deutschland mit Hauptwohnung gemeldet ist und
nicht nach § 13 BWG, infolge eines Richterspruchs, vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Für jedes Wahllokal werden je nach Größe sechs bis acht Wahlhelfende benötigt, welche den Wahlvorstand bilden. Man erhält je nach übertragener Funktion ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 bis 80 Euro.
Jeder Wahlvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
ein*e Wahlvorsteher*in
ein*e stellv. Wahlvorsteher*in
ein*e Schriftführer*in
ein*e stellv. Schriftführer*in
sowie zwei bis vier Beisitzer*innen.
Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes gehört u.a.,
die Wahlbenachrichtigungen und ggf. Ausweise der Wähler*innen zu überprüfen,
die Wahlberechtigungen mithilfe des Wählerverzeichnisses zu kontrollieren und die Wahlteilnahme zu vermerken,
den Stimmzettel auszugeben,
die Überwachung des ordnungsgemäßen Wahlvorgangs,
die Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels freizugeben,
und das Wahlergebnis festzustellen und anschließend dem Wahlamt zu übermitteln.
Damit die Wahlvorstände diese Aufgaben fachgerecht wahrnehmen können, werden sie durch entsprechende Schulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Wenn Sie Interesse an der Wahlhelfertätigkeit haben, können Sie sich hier anmelden:
Bei weiteren Fragen helfen Ihnen nachfolgende Ansprechpartnerinnen gerne weiter:
Petra Lenz: Tel.: 02131 / 90-3267
Kirsten Schnitte: Tel.: 02131 / 90-3257
oder per E-Mail an wahlhelfer@stadt.neuss.de.