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Europawahl am 9. Juni: Helfen Sie mit im Wahllokal

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelfer*innen unerlässlich. Rund 1.000 Ehrenamtler*innen werden für die Besetzung der Wahllokale benötigt.

Wahlhelfer*in kann jede Person sein, die selbst wahlberechtigt ist, am Wahltag also

Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist,

das 16. Lebensjahr vollendet hat und

seit mindestens drei Monaten in der Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Für jedes Wahllokal werden fünf bis neun Wahlhefer*innen benötigt, die den Wahlvorstand bilden. Sie erhalten für ihre Tätigkeit je nach übertragener Funktion ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 € oder 50,00 €.

Möchten auch Sie sich ehrenamltich engagieren? Dann füllen Sie das Onlineformular aus. Das und weitere Informationen sind zu finden unter www.neuss.de im Serviceportal.

Jeder Wahlvorstand setzt sich wie folgt zusammen:

ein*e Wahlvorsteher*in

ein*e stellvertretende*r Wahlvorsteher*in

ein*e Schriftführer*in

ein*e stellvertretende*r Schriftführer*in und

eine*e bis fünf Beisitzer*in.

Zu den Aufgaben des Wahlvorstands gehört u.a.:

die Überprüfung der Wahlbenachrichtigung und ggf. der Ausweise der Wähler*innen

das Kontrollieren der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses und die Vermerkung der Wahlteilnahme

die Ausgabe der Stimmzettel

die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl

die Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels und

die Feststellung und Übermittlung des Wahlergebnisses.