Im Selikumer Park sorgt alljährlich eine kleine Pflanze für viel Aufregung: der Bärlauch (Allium ursinum). Noch bevor sich der früh im Jahr austreibende Bärlauch mit seinen weißen Blüten in Gänze entfalten kann, sind schon die Sammlerinnen und Sammler unterwegs, die teilweise in großen Mengen diese Pflanze ausreißen und abtransportieren. Die Blätter dieser Pflanze sind für viele Menschen eine beliebte Gewürz-, Gemüse- und Heilpflanze.
Die begehrte Sammelstelle liegt im Landschaftsschutzgebiet und unterliegt den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach es verboten ist, „wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten (…)“. Es besteht lediglich die Möglichkeit, in Bereich die keinem Betretungsverbot unterliegen, für den persönlichen Bedarf und bei pfleglicher Entnahme geringe Mengen dieser wild lebenden Pflanze aus der Natur zu entnehmen. Und genau diese Regelung im Gesetz führt offensichtlich zu einem Interpretationsspielraum. Diese sogenannte „Handstrauß“-Regelung schließt aus, dass der Bärlauch in großen Mengen ausgerissen und tütenweise abtransportiert wird. Leider scheinen manche Menschen dabei ein angemessenes Maß aus den Augen zu verlieren. Aus diesem Grund wurde in den Wochen vor Ostern Flatterband um die Fläche aufgehängt, was jedoch schnell zerrissen und entfernt wurde.
Der Heimatverein Gartenvorstadt Reuschenberg e.V. und das Amt Stadtgrün, Umwelt und Klima haben nun gemeinsam eine Bürgerinformation im Selikumer Park durchgeführt. Marlene Conrads als Vorsitzende des Heimatvereins sowie die Amtsleiterin Hendrike Mölleken informierten interessierte Spaziergänger. Auch ich habe diese Veranstaltung gerne besucht und unterstütze den Appell an die Vernunft den Bärlauch nur in kleinen Mengen zu pflücken.