Rund 1100 Ehrenamtler*innen werden für die Besetzung der Wahllokale und als Reservekräfte benötigt. Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelfende unerlässlich und bilden wichtige Träger des Wahlverfahrens. Bei der Tätigkeit als Wahlhelfer*in handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jede*r Wahlberechtigte berufen werden kann. Wenn Sie Interesse haben, registrieren Sie sich bitte über ein Online-Formular: //www.neuss.de/infos/wahlen/kommunalwahlen/informationen-fuer-wahlhelfende
Wahlhelfer*in kann jede*r sein, die/der selbst nach § 7 KWahlG wahlberechtigt ist, also am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und nicht, infolge eines Richterspruchs, vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§8 KWahlG).
Für jedes Wahllokal werden je nach Größe sechs bis acht Wahlhelfende benötigt, welche den Wahlvorstand bilden. Sie erhalten für ihre Tätigkeit je nach übertragener Funktion ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 bis 80 Euro.
Bei Fragen steht das Wahlamt der Stadt Neuss unter der 02131 90-3267 oder per E-Mail an wahlhelfer@stadt.neuss.de zur Verfügung.