Die Stadt Neuss bietet ein neues Förderprogramm an, das Bürgerinnen und Bürger beim Kauf von sogenannten Balkonsolarkraftwerken finanziell unterstützt. Die Förderung von jeweils 400 Euro kann zunächst nur von Mieterinnen und Mietern beantragt werden, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Mit der „Förderrichtlinie Balkonsolarkraftwerke“ stehen also Mieterinnen und Mieter mit geringerem Einkommen im Fokus, so dass auch diese einen direkten Beitrag zur klimaneutralen und kostengünstigen Energieerzeugung in Neuss leisten können.
Die Förderbedingungen und der Förderantrag können auf dieser Seite heruntergeladen und unter klimaschutz@stadt.neuss.de oder postalisch unter Stadt Neuss Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima, Bergheimer Str. 67a, 41464 Neuss angefordert werden. Auch für Fragen zum Förderprogramm und zum Ablauf steht die Stadt Neuss unter den genannten Kontakten gerne zur Verfügung. Entsprechende Anlagen können bei den Stadtwerken Neuss unter www.stadtwerke-neuss.de/balkonkraftwerke erworben werden.
„Die Stadt Neuss hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden und um das zu erreichen, zählt jeder Beitrag. Daher wollen wir mit der Förderung von 100 Mini-Photovoltaik-Anlagen an Wohngebäuden Neusser Mieterinnen und Mietern unterstützen. Das Besondere an dieser Förderung ist, dass vor allem Bürger*innen mir geringerem Einkommen eine Förderung erhalten und damit einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität der Stadt Neuss leisten und gleichzeitig ihre finanzielle Belastung durch hohe Energiekosten senken können. Daher werden mit diesem Programm zunächst nur Mieter*innen unterstützt, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen“, erläutert der für Umwelt, Klima und Sport zuständige Beigeordnete der Stadt Neuss, Dr. Matthias Welpmann. Etwa ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs entfällt auf private Haushalte, weshalb im Wohngebäudebestand große Potenziale für Einsparungen von CO2-Emissionen liegen.