Über die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Neuss in 29 Wahlbezirke hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 10. Februar 2020 beraten und entschieden.
Die Änderungen bei den Wahlkreisen sind durch ein Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs erforderlich geworden. Das Gericht hatte darin die Möglichkeit, bei der Einwohnerzahl der Wahlbezirke vom Durchschnitt abzuweichen, eingeschränkt. Bisher war eine Abweichung von 25 Prozent möglich. Nunmehr ist die Abweichung auf 15 % begrenzt. In Neuss weichen 12 der 29 Wahlkreise von der Vorgabe ab so dass nunmehr große Änderungen notwendig sind. Davon betroffen sind auch die Stadtteile Reuschenberg, Selikum und Weckhoven. Die bisherigen Wahlkreise in diesen Stadtteilen sind alle zu klein. Bisher gab es vier Wahlkreise (Reuschenberg-West, Selikum/Reuschenberg, Weckhoven-Ost und Weckhoven-West). Daraus werden nunmehr drei Stadtratswahlkreise nämlich Selikum/Reuschenberg, Weckhoven und Reuschenberg/Weckhoven.
Der Wahlkreis Selikum/Reuschenberg bekommt den Großteil der Bergheimer Straße sowie im Norden die Straße Am Südpark sowie die Veilchenstraße vom Wahlkreis Reuschenberg-West zugeschlagen. Der bisherige Wahlkreis Weckhoven-Ost bekommt einige Straßen aus Weckhoven-West zugeschlagen. Und die Reste von den Wahlkreisen Reuschenberg-West und Weckhoven-West werden nun zu einem Wahlkreis Reuschenberg/Weckhoven zusammen gefaßt.