Ab dem 4. August 2025 öffnet das Wahlamt der Stadt Neuss im Rathaus seine Türen in den Räumlichkeiten an Eingang 3 (gegenüber dem Bürgeramt). Ab diesem Datum werden auch die Wahlbenachrichtigungen versandt. Wahlberechtigte haben im Wahlamt die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen und mitzunehmen oder ihre Stimme direkt vor Ort abzugeben (Sofortwahl). Auch für Fragen zum Wahlrecht sowie zum Ablauf der Wahl steht das Wahlamt zur Verfügung.
Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen und die Sofortwahl können jedoch erst nach Eingang der Stimmzettel erfolgen, was voraussichtlich im Laufe des 8. August 2025 der Fall sein wird. Der letzte Termin zur Beantragung der Briefwahlunterlagen und zur Durchführung der Sofortwahl ist Freitag, der 12. September 2025, um 15:00 Uhr.
Die regulären Öffnungszeiten des Wahlamts lauten:
montags bis mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr
donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr
freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr
Zusätzlich gelten folgende abweichende Öffnungszeiten:
Montag, 01.09.2025 (Schützenfestmontag): geschlossen
Dienstag, 02.09.2025 (Schützenfestdienstag): 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag, 12.09.2025: 08:00 bis 15:00 Uhr
Samstag, 13.09.2025: 08:30 bis 12:00 Uhr (ausschließlich für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine)
Sonntag, 14.09.2025 (Wahltag): ganztägig geöffnet
Weitere Informationen rund um den Ablauf der Kommunalwahl sowie Kontaktmöglichkeiten zum Wahlamt sind auf den Internetseiten der Stadt Neuss unter www.neuss.de/kommunalwahl aufgeführt.