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Geländererhöhung notwendig an rund 40 Geh- und Radwegbrücken

Eine Vielzahl von Geländern an Geh- und Radwegbrücken und sonstigen Bauwerken im Stadtgebiet der Stadt Neuss sind altersbedingt in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Bei den betroffenen Brücken handelt es sich um kleinere Geh- und Radwegbrücken im Verlauf von Fuß- und Wanderwegen in städtischen Grünanlagen. Die von dieser Maßnahme betroffenen Geländer sind aufgrund des Bauwerksalters oder der Konstruktion (insbesondere bei Holzgeländern) überwiegend in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Darüber hinaus besitzen diese Geländer nicht die für den Radverkehr erforderliche Höhe von 1,30 m gemäß dem aktuellen Regelwerk für Ingenieurbauwerke (ZTV-Ing.). Bei Stahlgeländern, die sich in einem überwiegend guten Zustand befinden, wird lediglich eine Erhöhung auf das gemäß der o.g. Richtlinie gültige Maß sowie ein Neuanstrich vorgenommen. Stahlgeländer, bei denen eine Überarbeitung aufgrund des Bauteilzustandes unwirtschaftlich ist, werden vollständig erneuert. Holzgeländer werden aus wirtschaftlichen sowie ökologischen Gründen gegen neue wartungsärmere und dauerhaftere Stahlgeländer ausgetauscht. Aus den zuvor genannten Gründen hat das Tiefbaumanagement ein Arbeitsprogramm für die Jahre 2024 und 2025 aufgestellt, um die Geländer von ca. 40 Brücken und sonstigen Bauwerken je nach Zustand grundhaft Instand zu setzen, zu erneuern oder das vorhandene Geländer um das notwendige Maß zu erhöhen.Die Gesamtkosten der Maßnahmen betragen ca. 1,7 Millionen Euro!

Im Bereich Reuschenberg/Weckhoven betrifft das einige Brücken im Selikumer Park, an der Erft und am Gillbach.