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Barrierefreie Bushaltestellen in der Stadt Neuss: Zwischenbericht zum Sachstand der Umbaupläne

In der Sitzung des Inklusionsbeirates am 20. Mai berichtete die Stadtverwaltung zum Stand der Dinge beim Umbau der Bushaltestellen im Neusser Stadtgebiet. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen ist gesetzlich u.a. im Personenbeförderungsgesetz (PBeFG) verankert und als Ziel wurde das Jahr 2022 definiert. Die Stadt Neuss verfolgt das Ziel, alle Haltestellen barrierefrei auszubauen und hat dies im Rahmen der so genannten „Direktvergabe der ÖPNV-Dienstleistungen 2019 bis 2029“ berücksichtigt.

Es muss leider festgestellt werden, dass das oben genannte gesetzliche Ziel, wie auch in praktisch allen anderen Kommunen in Deutschland, nicht eingehalten werden konnte. Gleichwohl wird die kontinuierliche Umsetzung der Barrierefreiheit durch die Projektpartner SWN und Stadt Neuss fortgesetzt.

Zum Stichtag Februar 2025 sind von 443 Haltepositionen 163 bereits barrierefrei ausgebaut. Dies entspricht einem Anteil von 36,8 %. Für weitere 113 (25,5 %) ist die Planung abgeschlossen. Ihr Umbau steht somit bevor.

Diese barrierefrei ausgebauten bzw. planerisch abgeschlossenen Haltestellen decken bereits einen größeren Teil der stark frequentierten Haltestellen mit hoher Fahrtanzahl und starkem Fahrgastaufkommen ab (z. B. Innenstadtachse, Further Straße – Venloer Straße - Kaarster Straße, Konrad-Adenauer-Ring). Auf solchen Haltestellen ruht auch weiterhin der Fokus.

Die übrigen 167 Haltepositionen (37,7 %) bedürfen noch einer Planung. Hierunter fallen teilweise noch Haltestellen, die relativ einfach umgeplant werden können, Mehrheitlich handelt es sich aber um Situationen, wo ein umfangreicher Eingriff in die örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Diese Fälle bedürfen einer detaillierten planerischen Auseinandersetzung in einem größeren räumlichen Umgriff.