Die Stadt Neuss hat ihren Lärmaktionsplan aktualisiert und auch der Rat der Stadt Neuss hat den Plan in seiner Sitzung am Freitag, 27. September 2024, einstimmig beschlossen.
Der Lärmaktionsplan 2024 enthält aktualisierte Lärmkarten, die für das gesamte Neusser Stadtgebiet zeigen, wie groß die Belastungen durch verschiedene Lärmquellen sind – und zwar durch Straßen- und Schienenverkehr, Fluglärm und große Industriebetriebe sowie durch Häfen. Die Lärmkarten hat die Stadt Neuss entsprechend der „EU-Umgebungsrichtlinie“ erstellen lassen, die Regelungen zur Bewertung und zur Bekämpfung von Umgebungslärm enthält.
Auch der Lärmaktionsplan 2024 der Stadt Neuss umfasst neben den Lärmkarten eine Reihe von Maßnahmen, die dazu beitragen, die Lärmbelastung in Neuss zu senken. Diese Maßnahmen können grundsätzlich in sechs Kategorien eingeteilt werden: Verkehrsmittelwahl, verkehrsrechtliche Maßnahmen, Maßnahmen der Bauleitplanung und Baugenehmigung, Lärmreduzierung an der Quelle, bauliche Maßnahmen und sonstige Maßnahmen, die eine Lärmreduzierung herbeiführen können.
Um Anregungen aus der Bevölkerung zu erhalten, hatte die Stadt Neuss den Entwurf des Lärmaktionsplans 2024 vorab veröffentlicht und um Stellungnahmen gebeten. Dabei konnten die Neusser*innen ihre Anregungen erstmals auch über das Onlineportal Beteiligung NRW abgeben – die Adresse lautet https://beteiligung.nrw.de/portal/neuss/.
Insgesamt wurden 75 Stellungnahmen eingereicht, die 164 Vorschläge und Hinweise enthielten. Alle Anregungen aus der Bürgerbeteiligung wurden geprüft und einige davon konnten in den Lärmaktionsplan eingearbeitet werden. Unter anderem wird nun für zusätzliche Straßenabschnitte geprüft, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu einer geringeren Lärmbelastung führen kann. Außerdem konnte der Maßnahmenkatalog dank der Vorschläge um zwei Maßnahmen ergänzt werden: Zum einen wird das Thema Hol- und Bringverkehre an Schulen gezielt mit Blick auf die Lärmbelastung geprüft, zum anderen wird ein Ratgeber zum allgemeinen Umgang mit Lärmbelästigungen erstellt.